Partizipation

Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 erhalten Partizipation und die Vermittlung der Rechte von Kindern und Jugendlichen einen zentralen Stellenwert in den Hilfen zur Erziehung. Partizipation und Beschwerde sind in aller Munde.

Das Jean-Itard-Zentrum versteht sich selbst als Vorreiter in diesem Bereich, da wir die Bedeutung von Partizipation und Beschwerde schon in unseren Anfängen klar herausgestellt haben. Neben einer Beschwerdestelle haben wir auch die Beteiligungsmöglichkeiten im Zentrum informell wie formell erweitert. Bei uns gilt es, Kinder, Eltern und Mitarbeiter gleichermaßen an der Gestaltung der Hilfen zur Erziehung zu beteiligen. Das Jean-Itard-Zentrum möchte Beteiligung ebenenübergreifend fördern. Die Ziele, die dabei zugrunde liegen, sind vor allem auf die Fähigkeiten- und Kompetenzentwicklungen auf der personalen, der einrichtungsinternen sowie der gesellschaftlichen Ebene ausgerichtet.

Stockbrot backenSo führt das Erlernen und Erleben von Beteiligung in Aushandlungssystemen auf der personalen Ebene zu einem Erleben von Selbstwirksamkeit und der Stärkung des Selbstbewusstseins. Auf diese Weise wird die Persönlichkeit des Einzelnen in ihrer Entwicklung gefördert, Selbstständigkeit gefordert und eine Fähigkeit zur Entscheidung herbeigeführt. Damit einhergeht eine Verbesserung der eigenen Kritik- und Reflexionsfähigkeit. Diese Eigenschaften wirken sich wiederum auf den respektvollen Umgang mit sich selbst und mit anderen aus. Beispielsweise soll die mittlerweile etablierte Beteiligungsstruktur zu einer besseren Integration des Einzelnen in die Gruppe der Kinder und Jugendlichen, zu einer positiven Gruppendynamik durch das Erarbeiten gemeinsamer Ideen oder durch die erfolgreiche Umsetzung gemeinsamer Projekte leiten. Gerade auch das überzeugende Auftreten der Kindervertreter im Kindergremium hängt hiervon ab. Insgesamt erfahren die Kinder durch derartige Prozesse Respekt und Anerkennung für ihre Leistung, müssen aber zugleich in dem Aushandlungsprozess untereinander Toleranz walten lassen, um überhaupt ein Ergebnis erzielen zu können. Die Gleichbehandlung und Gleichberechtigung der Gruppenmitglieder muss eingehalten werden.

Es bleibt an dieser Stelle anzumerken, dass das Zusammentreffen aller Kinder und Jugendlichen ebenso wie das Beratungsgremium der Kinder und Jugendlichen nur unter Betreuung und Aufsicht der Mitarbeiter und ggf. zusätzlich durch eine externe Moderatorin abgehalten wird.

Der gesellschaftliche Mehrwert ergibt sich ferner aus den vorherigen Ausführungen. Fähigkeiten- und Kompetenzentwicklungen zur gesellschaftlichen Teilhabe resultieren zum einen aus der schulischen Bildung, in der das Thema Demokratie ebenso wie Kenntnisse zu Rechten und Pflichten in unserem gesellschaftlichen System vermittelt werden. Zum anderen sollen die Beteiligung in Aushandlungsprozessen einschließlich zugehöriger Wissens- und Informationsvermittlung sowie Erfahrungssammlung die Kinder und Jugendlichen im Rahmen ihrer Zeit im Jean-Itard-Zentrum erneut befähigen, soziale Beziehungen einzugehen und zu pflegen, angemessen zu kommunizieren sowie Kooperationsformen einzuhalten. Auf diesem Weg möchten wir die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung im Gemeinwesen hervorrufen.